• Wenn dies dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe durch. Du musst dich vermutlich registrieren!, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke oben auf 'Anmelden oder registrieren', um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche dir einfach das Forum aus, das dich am meisten interessiert.

Spur 0 Modelleisenbahnanlage in der Landwirtschaftszone, so etwas geht gar nicht!

Tinplate

Stellwerker
Schaut einmal, ein Kollege hat mich darauf aufmerksam gemacht:

Modell-Eisenbahn im Freien muss nach 30 Jahren abgebrochen werden, veröffentlicht am 28. März 2023 in Züry Today

und

Thujahecke und Eisenbahn
Zürcher Expats lachen über Schweizer Bünzlitum, veröffentlicht am 3. April 2023 in Züry Today

Bald wohl werden erste Vereine ihre Modelleisenbahnanlagen abbauen müssen, da diese nicht dem Behindertengleichstellungs-Gesetz entsprechen.

(Behindertengleichstellungs-Gesetz für Modelleisenbahner sinngemäss vereinfacht :spineyes: : Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl, die dauerhaft oder nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind muss der Zugang zur Vereins-Modelleisenbahnanlage uneingeschränkt möglich sein sein. Auch im Keller oder Estrich zuhinderst in der Ecke. Gendergerechte Toiletten inklusive)

So geht das

Jakob,

ein Mitleser des Modellbahnforums
 

Bastler

Teammitglied
Super-Moderator
Hoi Jakob

Ja ich habe das auch gelesen. Als Bähndler nimmt man da auch reflexartig Partei und schimpft über Amtsschimmel und Pedanten. Die genauen Umstände, also welcher Art die Bauten sind, kenne ich allerdings nicht. Offenbar hat es sich ja auch wirklich um einen Grenzfall gehandelt, so dass Behörde und Gericht unterschiedlich entschieden haben. Man findet immer wieder so Einzelfälle, bei denen die strikte Anwendung der Normen, welche für 99 % der Fälle tauglich sind, zu absurden und bizarren Lösungen führt. Allerdings sprichst du da schon eine Eigenschaft an, die für uns Schweizer halt typisch ist - und auf die wir ja teilweise sogar stolz sind -, wir begnügen uns nie mit einer 80 % Lösung, die für 20 % der Kosten zu haben wäre; es muss immer alles ganz ganz genau sein, auch Velowege, Technologiege-/-verbote und eben das von dir angesprochene Behindertengleichstellungsgesetz. Ob das ein Vor- oder Nachteil ist, ist schwer zu beurteilen. Rechtssicherheit ist für das Funktionieren der Gesellschaft aber schon sehr wichtig, auch wenn man sich hie und da etwas mehr Augenmaß wünschte. Aus meinem Beruf kenne ich aber schon genügend Fälle, in denen dieses Augenmass auch angewendet wird. Das extreme Gegenteil führte zu Pfusch, Schlamperei und Korruption. Wenn beispielsweise nicht erdebebenvorschriftskonforme Bauten dann eben nachträglich per Amnestie doch geduldet werden, kann das schnell katastrophal werden.

Gruss Barni
 
Zuletzt bearbeitet:

plusplus

Teammitglied
Super-Moderator
Bald wohl werden erste Vereine ihre Modelleisenbahnanlagen abbauen müssen, da diese nicht dem Behindertengleichstellungs-Gesetz entsprechen.
Hallo Jakob und Kollegen

Soweit ich das BehiG begriffen habe, wird sowas [Zitat] wohl nie der Fall sein ... auch wenn sowas möglicherweise an gewissen Stammtischen mit Vehemenz behauptet würde ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Bastler

Teammitglied
Super-Moderator
Stimmt, ist noch merkwürdig und der Artikel bringt auch die beteiligten Behörden und deren Rolle im Prozess teilweise durcheinander

Gruss Barni
 

Okt848

Heizer
Bleiben wir beim Thema Gartenbahn... Wir waren letzten Samstag im Hindelbank.
Das Netzwerk hat in den letzten Jahren stark gelitten und es sind nur noch wenige aktive Mitglieder übrig.
Die noch aktiven Mitglieder versuchen, das Netzwerk zu retten.
Die zu erledigende Arbeit ist gigantisch und sie bräuchten Unterstützung, um dorthin zu gelangen.
Wie mehrere Klubs befinden sie sich in einer komplizierten Situation...20230422_131917.jpg
20230422_132851.jpg
 
Oben Unten