DKEV
Heizer
Moin Kollegen,
heute beschäftigen wir uns mal mit dem Anlegen von Bahnhöfen.
Jeder Modellbahner, der frei, seine Bahnstationen planen möchte, wird irgendwann einmal vor der Problematik stehen, wie wird eine Güterstation etwas Abseits vom Bahnhof angelegt und das Ganze noch sinnvoll mit Signalen abgesichert?
Als Güterstation dient bei unserem Beispiel ein Überholungs- oder Kreuzungsgleis, parallel zu einer zweigleisigen Bahnstrecke.
Nachstehend auszugsweise Aufstellanweisungen von preußischen Signalen gemäß der EBO = Eisenbau- und Betriebsordnung.
Die in meinem Beitrag gezeigten Texte und Gleispläne sind gemeinfreie Buchauszüge aus ,,Der Eisenbahnbau der Gegenwart" herausgegeben von: Bluhm, von Borries und Barkhusen, Abschnitt ,,Signal- und Sicherungsanlagen" bearbeitet von Scholkmann im Jahr 1904.
Anmerkung:
Scholkmann bezieht sich gerne auf die zu seiner Zeit gültige Signalordnung, sein Buch erschien aber parallel zur im Jahr 1904 veröffentlichten Neuauflage der
S.O. = Signal Ordnung, somit bezieht sich Scholkmann auf die Fassung von 1892.
In § 22 1. Absatz, letzter Satz ist entscheidend, die nachfolgenden Planbeispiele besser nachvollziehen zu können.
ASig B gilt für Gleis III der Güterstation.
ASig C gilt für Gleis II in Richtung X.
Gleis I kann in Richtung X nicht befahren werden, die beiden ½ englischen Weichen (EKWs) verhindern dieses.
Das Anhalten der Personenzüge erfolgt auf freier Strecke hinter dem ASig auf Gleis I in Richtung Y.
Damit aber Personenzüge nicht versentlich Durchfahren, wird der Stellwerker (Fdl = Fahrdienstleiter oder Wärter) das ASig D zunächst auf ,,Halt" belassen, bis der Personenzug angehalten hat oder noch beim Anhaltevorgang das Signal D auf ,,Fahrt" stellen, so daß der Personenzug dann an der H – Tafel am Bahnsteig anhalten kann.
Viele Bahnverwaltungen erachten aber das ASig F für notwendig, besonders bei Kurvenlage des Bahnhofs, an Stelle von ASig D wird ein Zähl- oder Unterscheidungsmast aufgestellt, dieser hat keine Signalarme und zeigt nur ein weißes Licht und daran darf vorbeigefahren werden.
Laut preußischer EBO muß in diesem Fall dann noch eine Schutzweiche mitgebaut werden, was im Plan als gestrichelt dargestellt ist.
Wenn die Entfernung zwischen der Güterstation und den Bahnsteigen aber etwas größer ist, verwendet man die Signale D und E als Zwischensignale und das ASig ist dann das Signal F.
Das ESig an Gleis II kann in der Bezeichnung unterschiedlich sein,jenach Situation bekommt es den Kennbuchstaben F oder G, bliebe man bei diesem Bezweichnungsschema.
Es war aber auch durchaus möglich, Signale der Gegenrichtung also von Y nach X mit Doppelbuchstaben kenntlich zu machen, z. B. : BB, CC, FF oder GG.
Die aufsteigende Entfernungsmessung gibt die Lage von Gleis 1 vor, welches sich am Hausbahnsteig vor dem Stationsgebäude befindet.
In den oberen drei Plänen wird die Entfernung somit von X nach Y aufsteigend gezählt.
Zum Abschluß noch ein Endbahnhof mit Zwischensignalen am Bahnsteiganfang mit Armen für beide Fahrtrichtungen.
Signalsymbole in den Zeichnungen.
Schönen Gruß
Ingo
heute beschäftigen wir uns mal mit dem Anlegen von Bahnhöfen.
Jeder Modellbahner, der frei, seine Bahnstationen planen möchte, wird irgendwann einmal vor der Problematik stehen, wie wird eine Güterstation etwas Abseits vom Bahnhof angelegt und das Ganze noch sinnvoll mit Signalen abgesichert?
Als Güterstation dient bei unserem Beispiel ein Überholungs- oder Kreuzungsgleis, parallel zu einer zweigleisigen Bahnstrecke.
Nachstehend auszugsweise Aufstellanweisungen von preußischen Signalen gemäß der EBO = Eisenbau- und Betriebsordnung.
Die in meinem Beitrag gezeigten Texte und Gleispläne sind gemeinfreie Buchauszüge aus ,,Der Eisenbahnbau der Gegenwart" herausgegeben von: Bluhm, von Borries und Barkhusen, Abschnitt ,,Signal- und Sicherungsanlagen" bearbeitet von Scholkmann im Jahr 1904.
Anmerkung:
Scholkmann bezieht sich gerne auf die zu seiner Zeit gültige Signalordnung, sein Buch erschien aber parallel zur im Jahr 1904 veröffentlichten Neuauflage der
S.O. = Signal Ordnung, somit bezieht sich Scholkmann auf die Fassung von 1892.
In § 22 1. Absatz, letzter Satz ist entscheidend, die nachfolgenden Planbeispiele besser nachvollziehen zu können.
ASig B gilt für Gleis III der Güterstation.
ASig C gilt für Gleis II in Richtung X.
Gleis I kann in Richtung X nicht befahren werden, die beiden ½ englischen Weichen (EKWs) verhindern dieses.
Das Anhalten der Personenzüge erfolgt auf freier Strecke hinter dem ASig auf Gleis I in Richtung Y.
Damit aber Personenzüge nicht versentlich Durchfahren, wird der Stellwerker (Fdl = Fahrdienstleiter oder Wärter) das ASig D zunächst auf ,,Halt" belassen, bis der Personenzug angehalten hat oder noch beim Anhaltevorgang das Signal D auf ,,Fahrt" stellen, so daß der Personenzug dann an der H – Tafel am Bahnsteig anhalten kann.
Viele Bahnverwaltungen erachten aber das ASig F für notwendig, besonders bei Kurvenlage des Bahnhofs, an Stelle von ASig D wird ein Zähl- oder Unterscheidungsmast aufgestellt, dieser hat keine Signalarme und zeigt nur ein weißes Licht und daran darf vorbeigefahren werden.
Laut preußischer EBO muß in diesem Fall dann noch eine Schutzweiche mitgebaut werden, was im Plan als gestrichelt dargestellt ist.
Wenn die Entfernung zwischen der Güterstation und den Bahnsteigen aber etwas größer ist, verwendet man die Signale D und E als Zwischensignale und das ASig ist dann das Signal F.
Das ESig an Gleis II kann in der Bezeichnung unterschiedlich sein,jenach Situation bekommt es den Kennbuchstaben F oder G, bliebe man bei diesem Bezweichnungsschema.
Es war aber auch durchaus möglich, Signale der Gegenrichtung also von Y nach X mit Doppelbuchstaben kenntlich zu machen, z. B. : BB, CC, FF oder GG.
Die aufsteigende Entfernungsmessung gibt die Lage von Gleis 1 vor, welches sich am Hausbahnsteig vor dem Stationsgebäude befindet.
In den oberen drei Plänen wird die Entfernung somit von X nach Y aufsteigend gezählt.
Zum Abschluß noch ein Endbahnhof mit Zwischensignalen am Bahnsteiganfang mit Armen für beide Fahrtrichtungen.
Signalsymbole in den Zeichnungen.
Schönen Gruß
Ingo