H
hannah
Merci Barni,
maintenant que j'ais compris.
Bonne journée et meilleurs voeux de la part de Tornesch
Hannah
maintenant que j'ais compris.
Bonne journée et meilleurs voeux de la part de Tornesch
Hannah
Guten Morgen allerseitssteht "Betreten des Bahnkoerpers an Sonn- und Werktagen verboten", was nach der Terminologie der SBB lustigerweise ja heissen wuerde, dass man sich an allg. Feiertagen und am 1. Mai dort legalerweise tummeln koennte.
Das Gesetz wurde am 15. Juni 1878 in Kraft gesetzt; ich gehe mal davon aus, dass der Art. 1 (sinngemäss) schon damals enthalten war.seit wann ist bzw. war denn dieser BahnPolG Art. 1 in Kraft?
Haha Barni, was erduldet man nicht Alles für einen gepflegten Kreisverkehr.(Habe Blasen an den Fingern vom Schwellenrost trennen)
Ich würde sagen: Dort steht ein Signal - halt nur in Form einer Tafeldass hier im Prinzip ein Signal stehen wuerde, aber ausnahmsweise halt eben nicht