Wäre auch eine Möglichkeit, d.h. das Anschlussgleis und Strasse wären in Privatbesitz - ab BUe (mit den Wechselblinkern) Anschl.Gl. Vmax 10 km/h. Also: Das Zufahrtssträsschen ab Abzweiger mit teilweise im Strassenbereich verlaufendem Gleis ist nicht in das BUe-Konzept des Hauptübergangs integriert ...wenn ich ein Fahrverbot für die Strasse machen würde und sie zur Privatstrasse
Vorbildlicher Maître Lerenardentsorgt Me. Lerenard ordnungsgemäss seine Coronamaske...