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Lockerung auch für Modelleisenbahn-Vereine, Corona-Krise Schweiz

Nr. 13465

Stellwerker
Am kommenden Montag, den 11. Mai 2020 erfolgen in der Schweiz weitere Lockerungsschritte. Läden, Restaurants. Märkte, Museen und Bibliotheken können wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterreicht wieder vor Ort stattfinden, im Breiten- und Spitzensport sind Trainings wieder möglich.

Es ist an den jeweiligen Verbänden entsprechende Konzepte für die Wiedereröffnung zu erstellen. Der für die Modelleisenbahn-Vereine zuständige Schweizerischen Verband Eisenbahn-Amateur (SVEA) hat bis Dato kein Konzept ausgearbeitet und betrachtet sich auch nicht als zuständig. Warum sein dahingestellt und ist hier nicht Gegenstand des Beitrages.

Als Mitglied eines Modelleisenbahn-Vereines empfehle ich für die Schweizerischen Modelleisenbahn-Vereine folgende Massnahmen für eine Lockerung:

Grundsätzlich sind die jeweils geltenden Vorschriften des Bundes, der Kantone und gegebenenfalls der Gemeinden zu Berücksichtigen. Die folgenden Empfehlungen gelten als Ergänzungen. Sie sind obsolet wenn diese allenfalls geltenden Vorschriften wiedersprechen.

Es muss sichergestellt werden, dass unmittelbar nach dem Eintritt in das Vereinslokal die Hände gewaschen oder desinfiziert werden können. Kann dies nicht im Vereinslokal selber erfolgen, so hat diese unmittelbar davor zu erfolgen.

Es ist wenn immer möglich ein Logbuch zu führen um die Anwesenden rückverfolgbar zu erfassen. Da wir uns in den Modelleisenbahnvereinen kennen, genügt in der Regel eine Erfassung der Vornahmen.

Grundsätzlich gelten die 2 Meter Abstand auch in den Vereinslokalen, ausgenommen zum Kreuzen in Gängen, auf Treppen oder dergleichen und bei Personen aus demselben Haushalt.

Bei Arbeiten die nur zu zweit durchgeführt werden können sind auch die 2 Meter Abstand einzuhalten. Kann diese Distanz nicht eingehalten werden dürfen die entsprechenden Arbeitsschritte nur bei zwingender Notwendigkeit mit Mundschutz-Masken durchgeführt werden und dies nur durch Personen die nicht einer Risikogruppe angehören oder durch Personen aus demselben Haushalt.

Es wird empfohlen, dass die Mitglieder das eigene Werkzeug für die Arbeiten mitnehmen.

Gruppen von mehr als 5 Personen im selben Raum sind nicht erlaubt.

Die für die Verpflegung von Vereinsmitglieder vorgesehenen Beizen, Cafeterien und der gleichen haben die Vorschriften der Restaurants zu berücksichtigen. Konkret heisst dies 2 Meter Abstand zwischen den Mitglieder wenn diese nicht aus demselben Haushalt stammen. Es dürfen sich derzeit keine Personen stehend an der allenfalls vorhandenen Bar verpflegen.

Für die Verpflegung wird die Verwendung von Einweggeschirr und -Besteck empfohlen.

Das Tragen einer Mundschutz-Maske ist freiwillig. Werden Mundschutz-Masken getragen sind diese Gemäss den einschlägigen Vorschriften zu tragen und zu entsorgen (Keine Pausenstellung, geschlossene Behälter und dergleichen).

Wer sich unwohl fühlt oder Fieber hat darf nicht in das Vereinslokal oder hat es unmittelbar zu verlassen.

Unangemeldete nicht bekannte Drittpersonen ist der Eintritt gegebenenfalls ins Vereinslokal zu verweigern.

Vereinsmitglieder die glauben die Regeln gelten nicht für sie, sind unverzüglich zurechtzuweisen.


Des Weiteren folgende Empfehlung:

Ferienpass-Aktionen für die Sommerferien sind wie geplant durchzuführen. Für diese empfiehlt es sich, sich an die Vorschriften der Schulen zu halten.

Diese Empfehlung basiert unter Anderem mir vorliegende Korrespondenz folgender Modelleisenbahn Vereine (Auswahl): Modelleisenbahnclub Basel (MCB), Berner Modell-Eisenbahn-Club (BMEC), Brugger Modelleisenbahn-Club (BMC).

Christoph
 
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